Allgemeine
Reisebedingungen
1.Mit
der Anmeldung bietet Ihr der DLRG den Abschluß eines Reisevertrages über die in diesem
Prospekt beschriebene Reise an. Der Vertrag kommt zustande, wenn die DLRG eine
Bestätigung zusendet und die in Zf.2 beschriebene Anzahlung auf dem DLRG-Konto
eingeht.
2.Mit
der Zusendung des Insolvenzsicherungsscheines (mit der
Reisebestätigung) ist eine Anzahlung von 220,00 EURO fällig und zahlbar.
Der Rest des Reispreises ist spätestens zu Beginn der Fahrt fällig.
3.a.
Der Umfang der von der DLRG geschuldeten Leistungen ergibt sich aus diesem Prospekt sowie
der sich darauf beziehenden Reisebstätigung.
b.Die
DLRG behält sich vor, die vereinbarten Leistungen im Einzelfall auch nach Vertragsschluß
abzuändern, soweit dies notwendig und der Gesamtzuschnitt der Reise dadurch nicht
beeinträchtigt wird.
4.a.
Die DLRG kann bis 14 Tage vor dem Abreisetag den Reisevertrag kündigen, wenn die im
Prospekt angegebene Teilnehmerzahl nicht erreicht wird.
b.Wegen
höherer Gewalt kann der Reisevertrag unter den Voraussetzungen und mit den Folgen aus §
651 j BGB gekündigt werden.
c.In
beiden Fällen wird die DLRG Euch unverzüglich benachrichtigen.
d.Ihr
könnt jederzeit von dem Reisevertrag zurücktreten. Aus Beweisgründen sollte dies aber
schriftlich erklärt werden.
In diesem Fall schuldet Ihr eine Pauschale für den Verwaltungsaufwand i. H. v. 10,00 EURO.
Bei Rücktritt innerhalb von drei Wochen vor Fahrtbeginn schuldet Ihr 50 % des
Reisepreises, bei Rücktritt innerhalb von drei Tagen vor Fahrtbeginn den gesamten
Reisepreis. Es steht Euch frei, der DLRG nachzuweisen, daß durch Euren Rücktritt kein
oder ein wesentlich niedrigerer Schaden als die Pauschale entstanden ist. Eine
Reiserücktrittskostenversicherung empfiehlt sich, diese kann z. B. bei der Bernhard
Assekuranz 82054 Sauerlach genommen werden.
5.Wird
die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, könnt Ihr nur dann die gesetzliche
Gewährleistung ( Abhilfe, Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung,
Schadenersatz ) verlangen, wenn Ihr es nicht schuldhaft unterlaßt, den Mangel während
der Reise der Leitung anzuzeigen oder, falls nicht erreichbar, der DLRG ( Priggenhagen,
49593 Bersenbrück, Tel. 05439/2175 ).
Zur Beseitigung eines Mangels habt Ihr der DLRG eine angemessene Frist einzuräumen. Erst
nach deren erfolglosem Ablauf dürft Ihr selbst Abhilfe schaffen oder, bei einem
erheblichen Mangel, kündigen, es sei denn, Abhilfe ist unmöglich, wird von der DLRG
verweigert oder ein besonderes Interesse Eurerseits erfordert sofortige Abhilfe oder
Kündigung.
Gewährleistungsansprüch müßt Ihr binnen eines Monats nach dem vertraglichen Reiseende
bei der DLRG geltend machen, es sei denn, Euch trifft an der Nichteinhaltung der Frist
keine Schuld. Die Ansprüche verjähren in 6 Monaten nach dem vertraglichen Reiseende.
6.Für
die Beschaffung von Ausweisen und andere Formalitäten, auf die im Prospekt hingewiesen
wird, seid Ihr verantwortlich. Könnt Ihr wegen eines diesbezüglichen Versäumnisses die
Reise nicht durchführen, schuldet Ihr der DLRG die Beträge gemäß Punkt 4.d..
7.Verstoßt
Ihr durch grob ordnungswidriges Verhalten gegen Anordnungen des Leitungsteams und
beeinträchtigt so die Reise oder andere Teilnehmer, kann Euch die DLRG von der weiteren
Reise ausschließen. Dies gilt insbesondere für Verstöße gegen das
Betäubungsmittelgesetz, das Waffengesetz und das Strafgesetzbuch. Daraus entstehenden
Schaden habt Ihr zu tragen.
Krankheiten, die die Reise oder die anderen Reisenden beeinträchtigen könnten, habt Ihr,
soweit bekannt, vorher mitzuteilen. Geschieht das nicht, habt Ihr daraus entstehenden
Schaden zu tragen.
8.Reiseveranstalter
ist die
DLRG
OG Bersenbrück e.V.
Priggenhagen
49593
Bersenbrück
Insolvenzversicherung besteht bei:
toursvers
Touristik-Versicherungs-Service GmbH
Elisenstraße 3, 80335 München