Allgemeine Reisebedingungen

 

1.Mit der Anmeldung bietet Ihr der DLRG den Abschluß eines Reisevertrages über die in diesem Prospekt beschriebene Reise an. Der Vertrag kommt zustande, wenn die DLRG eine Bestätigung zusendet und die in Zf.2 beschriebene Anzahlung auf dem DLRG-Konto eingeht.

2.Mit der Zusendung des Insolvenzsicherungsscheines (mit der   Reisebestätigung) ist eine Anzahlung von 220,00 EURO fällig und zahlbar. Der Rest des Reispreises ist spätestens zu Beginn der Fahrt fällig.

3.a. Der Umfang der von der DLRG geschuldeten Leistungen ergibt sich aus diesem Prospekt sowie der sich darauf beziehenden Reisebstätigung.

b.Die DLRG behält sich vor, die vereinbarten Leistungen im Einzelfall auch nach Vertragsschluß abzuändern, soweit dies notwendig und der Gesamtzuschnitt der Reise dadurch nicht beeinträchtigt wird.

4.a. Die DLRG kann bis 14 Tage vor dem Abreisetag den Reisevertrag kündigen, wenn die im Prospekt angegebene Teilnehmerzahl nicht erreicht wird.

b.Wegen höherer Gewalt kann der Reisevertrag unter den Voraussetzungen und mit den Folgen aus § 651 j BGB gekündigt werden.

c.In beiden Fällen wird die DLRG Euch unverzüglich benachrichtigen.

d.Ihr könnt jederzeit von dem Reisevertrag zurücktreten. Aus Beweisgründen sollte dies aber schriftlich erklärt werden.
In diesem Fall schuldet Ihr eine Pauschale für den Verwaltungsaufwand i. H. v. 10,00 EURO. Bei Rücktritt innerhalb von drei Wochen vor Fahrtbeginn schuldet Ihr 50 % des Reisepreises, bei Rücktritt innerhalb von drei Tagen vor Fahrtbeginn den gesamten Reisepreis. Es steht Euch frei, der DLRG nachzuweisen, daß durch Euren Rücktritt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden als die Pauschale entstanden ist. Eine Reiserücktrittskostenversicherung empfiehlt sich, diese kann z. B. bei der Bernhard Assekuranz 82054 Sauerlach genommen werden.

5.Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, könnt Ihr nur dann die gesetzliche Gewährleistung ( Abhilfe, Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung, Schadenersatz ) verlangen, wenn Ihr es nicht schuldhaft unterlaßt, den Mangel während der Reise der Leitung anzuzeigen oder, falls nicht erreichbar, der DLRG ( Priggenhagen, 49593 Bersenbrück, Tel. 05439/2175 ).
Zur Beseitigung eines Mangels habt Ihr der DLRG eine angemessene Frist einzuräumen. Erst nach deren erfolglosem Ablauf dürft Ihr selbst Abhilfe schaffen oder, bei einem erheblichen Mangel, kündigen, es sei denn, Abhilfe ist unmöglich, wird von der DLRG verweigert oder ein besonderes Interesse Eurerseits erfordert sofortige Abhilfe oder Kündigung.
Gewährleistungsansprüch müßt Ihr binnen eines Monats nach dem vertraglichen Reiseende bei der DLRG geltend machen, es sei denn, Euch trifft an der Nichteinhaltung der Frist keine Schuld. Die Ansprüche verjähren in 6 Monaten nach dem vertraglichen Reiseende.

6.Für die Beschaffung von Ausweisen und andere Formalitäten, auf die im Prospekt hingewiesen wird, seid Ihr verantwortlich. Könnt Ihr wegen eines diesbezüglichen Versäumnisses die Reise nicht durchführen, schuldet Ihr der DLRG die Beträge gemäß Punkt 4.d..

7.Verstoßt Ihr durch grob ordnungswidriges Verhalten gegen Anordnungen des Leitungsteams und beeinträchtigt so die Reise oder andere Teilnehmer, kann Euch die DLRG von der weiteren Reise ausschließen. Dies gilt insbesondere für Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, das Waffengesetz und das Strafgesetzbuch. Daraus entstehenden Schaden habt Ihr zu tragen.
Krankheiten, die die Reise oder die anderen Reisenden beeinträchtigen könnten, habt Ihr, soweit bekannt, vorher mitzuteilen. Geschieht das nicht, habt Ihr daraus entstehenden Schaden zu tragen.

8.Reiseveranstalter ist die


          DLRG OG Bersenbrück e.V.
          Priggenhagen
          49593 Bersenbrück


Insolvenzversicherung besteht bei
:           toursvers Touristik-Versicherungs-Service GmbH
                                                                Elisenstraße 3, 80335 München

 

 

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