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Allgemeine Reisebedingungen

  1. Mit der Anmeldung und der Anzahlung von 30 € auf den Reisepreis, bietet Ihr der DLRG den Abschluss eines Reisevertrages über die in diesem Prospekt beschriebene Reise an. Der Vertrag kommt zustande, wenn die DLRG die Anmeldung in Textform bestätigt.
     
  2. Der Reisepreis gem. Preisliste ist spätestens am 01.07.2023 fällig. Ist bis zu diesem Termin noch kein Insolvenzsicherungsschein zugesandt worden, ist der Reisepreis mit dessen Zusendung fällig und zahlbar. Erfolgt die Zahlung nicht spätestens so, dass der Geldeingang am 09.07.2023 bzw. 5 Tage nach Zusendung des Insolvenzscheins auf dem Konto der DLRG gutgeschrieben ist, kann die DLRG den Vertrag kündigen und den Platz an eine andere Person vergeben.
    Bei früherem Reisedatum ist der Reisepreis spätestens 5 Tage nach Zusendung des Reisebestätigung fällig.
    Die DLRG hat nur dann Anspruch auf die Anzahlung wenn der Vertrag durch Zusendung der Bestätigung zustande kommt. Andernfalls erhaltet Ihr die Anzahlung zurück
    .
     
  3. Der Umfang der von der DLRG geschuldeten Leistungen ergibt sich aus diesem Prospekt sowie der sich darauf beziehenden Reisebestätigung.
     
  4. Die DLRG behält sich vor, die vereinbarten Leistungen im Einzelfall auch nach Vertragsschluss abzuändern, soweit dies notwendig und der Gesamtzuschnitt der Reise dadurch nicht beeinträchtigt wird.
    a. Die DLRG kann bis 14 Tage vor dem Abreisetag den Reisevertrag kündigen, wenn die im Prospekt angegebene Teilnehmerzahl nicht erreicht wird.
    b. Wegen höherer Gewalt kann der Reisevertrag unter den Voraussetzungen und mit den Folgen aus § 651 j BGB gekündigt werden.
    c. In beiden Fällen wird die DLRG Euch unverzüglich benachrichtigen.
    d. Ihr könnt jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Aus Beweisgründen sollte dies aber schriftlich erklärt werden.
    In diesem Fall schuldet Ihr eine Pauschale für den Verwaltungsaufwand i. H. v. 30,00 €. Bei Rücktritt innerhalb von sechs Wochen vor Fahrtbeginn schuldet Ihr 50% des Reisepreises, bei Rücktritt innerhalb von vier Wochen vor Fahrtbeginn den gesamten Reisepreis. Es steht Euch frei, der DLRG nachzuweisen, dass durch den Rücktritt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden als die Pauschale entstanden ist. Eine Reiserücktrittskostenversicherung empfiehlt sich, diese kann z. B. bei der Bernhard Assekuranz, 82054 Sauerlach genommen werden.
     
  5.  Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, könnet Ihr nur dann die gesetzliche Gewährleistung (Abhilfe, Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung, Schadenersatz) verlangen, wenn Ihr es nicht schuldhaft unterlasst, den Mangel während der Reise der Leitung anzuzeigen oder, falls nicht erreichbar, der DLRG (Dorf Priggenhagen 16, 49593 Bersenbrück, Tel. 05439/2175).
    Zur Beseitigung eines Mangels habt Ihr der DLRG eine angemessene Frist einzuräumen. Erst nach deren erfolglosem Ablauf dürft Ihr selbst Abhilfe schaffen oder bei einem erheblichen Mangel, kündigen, es sei denn, Abhilfe ist unmöglich, wird von der DLRG verweigert oder ein besonderes Interesse Eurerseits erfordert sofortige Abhilfe oder Kündigung.
    Gewährleistungsansprüche müssen binnen eines Monats nach dem vertraglichen Reiseende bei der DLRG geltend gemacht werden, es sei denn, es trifft Euch an der Nichteinhaltung der Frist keine Schuld. Die Ansprüche verjähren in 6 Monaten nach dem vertraglichen Reiseende.
     
  6.  Für die Beschaffung von Ausweisen und andere Formalitäten, auf die im Prospekt hingewiesen wird, ist jeder selbst verantwortlich. Könnt Ihr wegen eines diesbezüglichen Versäumnisses die Reise nicht durchführen, schulden Ihr der DLRG die Beträge gemäß Punkt 4.d..
     
  7. Verstoßt Ihr durch grob ordnungswidriges Verhalten gegen Anordnungen des Leitungsteams und beeinträchtigen so die Reise oder andere Teilnehmer, kann die DLRG Euch von der weiteren Reise ausschließen. Dies gilt insbesondere für Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, das Waffengesetz und das Strafgesetzbuch. Daraus entstehenden Schaden habt Ihr zu tragen.
    Krankheiten, die die Reise oder die anderen Reisenden beeinträchtigen könnten, sind, soweit bekannt, vorher mitzuteilen. Geschieht das nicht, habt Ihr daraus entstehenden Schaden zu tragen.
     
  8.  Reiseveranstalter ist die DLRG OG Bersenbrück e.V.
                                                        Priggenhagen
                                                        49593 Bersenbrück       
                                              
  9. Insolvenzversicherung besteht über die ARAK Allgemeine Versicherungs AG 
    Sportversicherung
    ARAK PLatz 1 40472 Düsseldorf          

Zum Schluss noch ein selbstverständlicher Hinweis:

Wir sind in einem anderen Land als Gäste und es wird erwartet, dass wir die Sitten und Gebräuche des Gastlandes respektieren und Toleranz und Rücksicht üben. Das Recht der Anderen auf Ihren Urlaub sollte auch von jedem akzeptiert werden. Nicht zuletzt sollte auch diese Reise als Möglichkeit dienen in kleinen Schritten auf andere Kulturen zuzugehen und die Umwelt weitestgehend zu schonen.


     

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